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   ArbG Aachen, 26.01.2023 - 7 Ca 2191/22   

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https://dejure.org/2023,39588
ArbG Aachen, 26.01.2023 - 7 Ca 2191/22 (https://dejure.org/2023,39588)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 26.01.2023 - 7 Ca 2191/22 (https://dejure.org/2023,39588)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 26. Januar 2023 - 7 Ca 2191/22 (https://dejure.org/2023,39588)
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  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus ArbG Aachen, 26.01.2023 - 7 Ca 2191/22
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (BAG 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus ArbG Aachen, 26.01.2023 - 7 Ca 2191/22
    Das ist der Fall bei wiederholten bewussten und nachhaltigen Verletzungen der Arbeitspflicht (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Aachen, 26.01.2023 - 7 Ca 2191/22
    Als stärkste Form der Vertragsverletzung bildet die sog. Arbeitsverweigerung einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund (KR/Fischermeier 10. Aufl. BGB§ 626 Rn. 459 mwN; BAG 14. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - zu 8 der Gründe).
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

    Auszug aus ArbG Aachen, 26.01.2023 - 7 Ca 2191/22
    Ausnahmsweise kann bereits eine einmalige Vertragsverletzung den nachhaltigen Willen erkennen lassen, den arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu wollen, etwa wenn der Vertragsbruch vom Arbeitnehmer angekündigt und bereits im Vorfeld vom Arbeitgeber die Kündigung diesbezüglich angedroht wurde (vgl. BAG 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83).
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